1. Vertragliche Abmachungen
Der Betreuungsvertrag ist vor dem ersten Spaziergang/Betreuungsauftrag abzuschliessen. Zusatzleistungen oder Besonderheiten sind schriftlich festzuhalten und gelten nur, wenn vorher schriftlich vereinbart.
2. Gefährdendes Verhalten
Zeigt der Hund Auffälliges oder Gefährdendes Verhalten gegenüber Menschen, Tieren oder sich selber, muss dies vorgängig schriftlich an the BIG and the SMALL ONE
mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht wird seitens von the BIG and the SMALL ONE jegliche Haftung abgelehnt.
3. Versicherungen
Der Kunde bzw. Hundehalter verpflichtet sich, für den von the BIG and the SMALL ONE zu betreuenden Hund eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben und the BIG and the SMALL ONE auf Verlangen eine gültige Bestätigung vorzuweisen.
4. Betreuung durch the BIG and the SMALL ONE
the BIG and the SMALL ONE bürgt für eine sorgfältige, gewissenhaft tierschutzkonforme und professionelle Betreuung der anvertrauten Tiere. In tiermedizinischen Notfällen wird der Kunde bzw. Hundehalter nach Vornahme allfällig erforderlicher Sofortmassnahmen umgehend informiert. Kann er nicht erreicht werden, wird nach allgemeinen Grundsätzen in dessen mutmasslichem Interesse gehandelt.
5. Kosten und Zahlungsmodalitätren
Die Kosten sind den auf der Hompage von the BIG and the SMALL ONE publizierten Preise zu entnehmen.
Zahlungsmodalitäten sind im Betreuungsvertrag geregelt.
Abmeldungen für vereinbarte Betreuungsaufträge müssen erfolgen
- bei regelmässiger Betreuung von Mo-Fr: mindestens 1 Monat im Voraus
- bei regelmässiger Betreuung 3 bis 4 Tage/Woche: mindestens 3 Wochen im Voraus
- bei regelmässiger Betreuung 1 bis 2 Tage/Woche: mindestens 2 Wochen im Voraus
- bei unregelmässiger Betreuung: mindestens 2 Tage in Voraus
Bei nicht fristgerechter Annullation ist die Hälfte der Kosten des vereinbarten Betreuungsauftrags zu bezahlen. Ohne fristgerechte Abmeldung sind die vollen Betreuungskosten zu begleichen.
6. Haftungsausschluss
the BIG and the SMALL ONE haftet für allfälliges vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlosen.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Als Gerichtsstand wird Kreuzlingen TG vereinbart. Anwendbar ist in jedem Fall schweizerisches
Recht
Hundebetreuung Winterthur